Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

  • 1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber:in und der Sigismund GmbH gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
  • 1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
  • 1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftraggebers:in sind ungültig, es sei denn, diese werden von der Sigismund GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt.
  • 1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
  • 1.5 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Beratungsprojekts und der entsprechenden Rechnungslegung.
  • 1.6 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen:
    • Wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
    • wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät,
    • wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren der Sigismund GmbH weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Sigismund GmbH eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

2. Beratungsdienstleistung

  • 2.1 Die Beratungsdienstleistung der Sigismund GmbH besteht in der Rolle des Sparring-Partners zum Thema Leadership Advice. Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
  • 2.3 Als Beratungsunternehmen schließt die Sigismund GmbH ausschließlich Dienstleistungsverträge und keine Werkverträge.
  • 2.4 Die Sigismund GmbH handelt bei der Erstellung der vereinbarten Dienstleistung weisungsfrei und eigenverantwortlich. Die Sigismund GmbH ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
  • 2.5 Die Sigismund GmbH ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die Sigismund GmbH selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem/der Auftraggeber:in. Der/Die Auftraggeber:in verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, derer sich die Sigismund GmbH zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedient.
  • 2.6 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität und stellen die Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter:innen der Sigismund GmbH bei der Erfüllung deren Aufgaben sicher. Dies gilt insbesondere für Angebote der Sigismund GmbH auf Anstellung und der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

3. Informationsspflicht

  • 3.1 Der/die Auftraggeber:in sorgt in umfassender Art und Weise dafür, dass sämtliche von ihm/ihr beeinflussbaren Rahmenbedingungen, insbesondere die Erfüllung seiner / ihrer vollständigen Informationspflicht, die effiziente Erfüllung des Beratungsauftrages und einen zielgerichteten Fortgang des Beratungsprozesses ermöglichen.
  • 3.2 Der/die Auftraggeber:in wird die Sigismund GmbH über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
  • 3.3 Die Sigismund GmbH verpflichtet sich, über ihre Arbeit, die ihrer Mitarbeiter:innen und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem/der Auftraggeber:in Bericht zu erstatten.

4. Urheberrecht

  • 4.1 Die Urheberrechte an der von der Sigismund GmbH und ihren Mitarbeiter:innen sowie beauftragten Dritten erbrachten Dienstleistung (beispielsweise Anbote, Berichte, Analysen, Knowhow etc.) verbleiben bei der Sigismund GmbH.
  • 4.2 Diese dürfen vom/von der Auftraggeber:in während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der/die Auftraggeber:in ist insofern nicht berechtigt, jegliche Inhalte, Informationen, Knowhow, Erkenntnisse, Schlussfolgerungen, Beratungen etc. der erbrachten Dienstleistungen ohne ausdrückliche Zustimmung der Sigismund GmbH zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine Vervielfältigung/Verbreitung der Inhalte, Informationen, Knowhows, Erkenntnisse, Schlussfolgerungen, Beratungen etc. der erbrachten Dienstleistungen eine Haftung der Sigismund GmbH – insbesondere etwa für die Richtigkeit der Dienstleistung – gegenüber Dritten. Sollte der Sigismund GmbH aufgrund der Vervielfältigung Verbreitung der Inhalte, Informationen, Erkenntnisse, Schlussfolgerungen Beratungen, des Knowhows etc. der erbrachten Beratungsdienstleistung ein Schaden entstehen, so haftet der/die Auftraggeber:in der Sigismund GmbH für die Erbringung des entsprechenden Schadenersatzes.
  • 4.3 Der Verstoß des/der Auftraggebers:in gegen diese Bestimmungen berechtigt die Sigismund GmbH zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

5. Haftung

  • 5.1 Die Beratungsleistungen der Sigismund GmbH beruhen auf spezifischen Branchenerfahrungswerten, entsprechend dem letzten Wissens- und Informationsstand der Sigismund GmbH und basieren auf Informationen, die zum Zeitpunkt der Ausarbeitung zur Verfügung standen. Vertragsgegenstand ist die vereinbarte Leistung und nicht ein bestimmter Erfolg. Die Sigismund GmbH gibt im Rahmen der Erbringung von Beratungsleistungen lediglich Handlungsempfehlungen. Die Entscheidung, ob Handlungsempfehlungen umgesetzt werden, obliegt ausschließlich dem/der Auftraggeber:in. Die Sigismund GmbH übernimmt keine Verantwortung für die Umsetzung von Handlungsempfehlungen.
  • 5.2 Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt, haftet die Sigismund GmbH für den Ersatz von Schäden, die im Zusammenhang mit dem Beratungsvertrag von ihr dem/der Auftraggeber:in verursacht werden, nur für den Fall, dass die Verursachung dieser Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist mit dem Honorar, das für den jeweiligen Beratungsvertrag vereinbart wurde, beschränkt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Ersatz von Personenschäden. Der/Die Auftraggeber:in hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Sigismund GmbH zurückzuführen ist.
  • 5.3 Ein Haftungsausschluss gilt auch für jegliche Kommunikation und weitergeleitete Information über unterschiedliche Technologien, insbesondere bei deren leichten öffentlichen Zugänglichkeit, wie beispielsweise Internet und E-Mail, die mit einfachen technischen Mitteln von unbefugten Dritten gelesen und damit, neben dem eventuell vertraulichen Inhalt, sowohl der Absender als auch der Empfänger eindeutig identifiziert werden kann.
  • 5.4 Sofern die Sigismund GmbH die Dienstleistung unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang auf Grund deren groben Verschuldens Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die Sigismund GmbH diese Ansprüche an den/die Auftraggeber:in ab. Der/die Auftraggeber:in wird sich in diesem Fall ausschließlich an diesen Dritten halten.

6. Geheimhaltung / Datenschutz

  • 6.1 Die Sigismund GmbH verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des/der Auftraggebers:in erhält.
  • 6.2 Weiters verpflichtet sich die Sigismund GmbH, über den gesamten Inhalt der Beratungsdienstleistung sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung der Beratungsdienstleistung zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klient:innen des/der Auftraggebers:in, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
  • 6.3 Die Sigismund GmbH ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertreter:innen, derer sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden.
  • 6.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
  • 6.5 Die Sigismund GmbH ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der/die Auftraggeber:in leistet der Sigismund GmbH Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
  • 6.6 Die Sigismund GmbH übernimmt keine Vertraulichkeitszusage, keine wie immer geartete Haftung für die Offenlegung von Informationen aufgrund nicht von ihr verursachter Fehler bei der Datenübertragung insbesondere unautorisiertem Zugriff durch Dritte wie beispielsweise Hackangriffe auf E-Mailaccounts, Telefone, sonstige elektronische Geräte etc.

7. Honorar

  • 7.1 Das Honorar in seiner Höhe und seinen Zahlungsmodalitäten für die Beratungsdienstleistung der Sigismund GmbH wird mit dem/der Auftraggeber:in je Beratungsprojekt vereinbart.
  • 7.2 Mit erbrachter Beratungsdienstleistung erhält die Sigismund GmbH das zwischen dem/der Auftraggeber:in und der Sigismund GmbH vereinbarte Honorar. Die Sigismund GmbH ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen.
  • 7.3 Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch die Sigismund GmbH fällig.
  • 7.4 Die Sigismund GmbH wird jeweils eine Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen insbesondere inklusive der mehrwertsteuerlichen rechtlichen Regelungen ausstellen. Der/die Auftraggeber:in erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Sigismund GmbH ausdrücklich einverstanden.
  • 7.5 Darüber hinaus werden anfallende Barauslagen, wie Spesen, Reisekosten, etc. pro Projekt individuell vereinbart.
  • 7.6 Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Beratungsdienstleistung aus Gründen, die auf Seiten des/der Auftraggebers:in liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die Sigismund GmbH, so behält die Sigismund GmbH den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stunden- oder Tageshonorars ist das Honorar für jene Stunden – oder Tagesanzahl, die für die gesamte vereinarte Beratungsdienstleistung zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die die Sigismund GmbH bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
  • 7.7 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist die Sigismund GmbH von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
  • 7.8 Der die Auftraggeber:in kommt bei nicht prompter Zahlung des Honorars in Verzug. Während des Verzugs des/der Auftraggebers:in stehen der Sigismund GmbH Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

8. Schlussbestimmungen

  • 8.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
  • 8.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen dieses Formerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  • 8.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der Sigismund GmbH. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort der Sigismund GmbH zuständig.
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